| für den Kleingärtner |
GEFAHR WOHNUNGSEINBRUCH |
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Fünfteiliger Ratgeber von Karl-Heinz Thiem, Polizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Südosthessen.
Teil 1: Bewusstseinsförderung und Sensibilisierung.
Teil 2: Absicherung von Haus- bzw. Wohnungsabschlusstüren sowie sonstigen Nebentüren.
Teil 3: Absicherung von Fenstern und Fenstertüren.
Teil 4: Alarmanlage und Videoüberwachung.
Teil 5: Organisatorische Maßnahmen und sicherheitsrelevantes Verhalten.
Teil 1 : Bewusstseinsförderung und Sensibilisierung |
Während der 1. Teil sich mit der Förderung des Bewusstseins für Sicherheit verbunden mit der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für Vorbeugungsmaßnahmen befasst, werden im 2. bis 5. Teil konkrete Schutzmöglichkeiten genannt. Für den Ganoven gilt der Einstieg in fremde Wohnungen oder Häuser
als einfache und relativ sichere Möglichkeit an Geld zu kommen. Nach
dem Prinzip "Kriminalitätsbekämpfung ist in erster Linie Sache des
Staates" ist die Polizei intensiv dabei, dem Wohnungseinbruch
präventiv wie repressiv entschlossen entgegenzuwirken. Die
Ordnungshüter sind Tag und Nacht für die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger im Einsatz, aber sie können nicht allgegenwärtig sein.
Auch der Bürger ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gefordert, sein
Eigentum zu schützen.
Deutschland hinkt im internationalen Vergleich
in Bezug auf die private Objektsicherung noch immer deutlich
hinterher. "Deutsche sind Sicherheitsmuffel". So lautet das Ergebnis
einer Forsa-Umfrage. Obwohl sich jeder unter Einbruch,
Einbruchdiebstahl oder Vandalismus etwas vorstellen kann, sind viele
Menschen der Meinung, keinerlei Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahren
treffen zu müssen bzw. zu können.
Dabei gibt es heutzutage für jede Art der Absicherung wirksame und bezahlbare Lösungen. Sicherungstechnik ist heute nicht mehr unansehnlich, sondern genügt auch ästhetischen Ansprüchen. Und das Argument, Einbrecher würden überall eindringen können, weshalb sich die Anbringung von Sicherheitstechnik nicht lohne, ist falsch. Es macht durchaus Sinn, Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch zu treffen, weil sich Einbrecher in zahlreichen Fällen erwiesenermaßen von der Installation geeigneter Sicherungstechnik haben abschrecken lassen oder dadurch nicht zum Erfolg gekommen sind. Ein Einbrecher will vor allem nicht erwischt werden. Über 90 % sind Täter, welche Gelegenheiten ausnutzen. Sie scheuen jegliches Risiko. Das Einbrechen muss schnell und am besten auch noch lautlos vonstatten gehen, was aber bei einer guten mechanischen Sicherung, an welcher der Täter "arbeiten" muss, nicht mehr möglich ist. Dessen Risiko, bei der Tatausführung gehört und gesehen zu werden, steigt enorm. Auch die Aussage "bei mir ist nichts
zu holen" ist ein Vorurteil. Kaum ein Einbrecher weiß vorher ob es
sich für ihn lohnt und oft werden die Werte, die man zu Hause hat,
unterschätzt. Von ganz besonderer Bedeutung ist auch die Tatsache,
dass der materielle Schaden vielfach von tiefer Betroffenheit und
Verunsicherung durch den völlig unerwarteten Eingriff in die
persönliche Intimsphäre begleitet wird. Die psychischen Folgen der
Einbruchsopfer sind oft gravierend. Der "Einbruch in die Seele"
hinterlässt Schäden, die keine Versicherung abdecken kann.
Es gibt also Gründe genug, sich durch Eigenvorsorge vor Einbruch zu schützen. Die Polizeiläden Beratungsstellen der Polizei stehen für Auskünfte kostenlos zur Verfügung. |
Teil 2 : Absicherung von Türen |
Während im 1. Teil der fünfteiligen Serie die Notwendigkeit von
eigenen Vorbeugungsmaßnahmen deutlich gemacht wurde, befassen sich
die folgenden Teile mit konkreten Maßnahmen gegen den
Wohnungseinbruch. So erklärt der heutige Teil die Absicherung von
sicherheitsrelevanten Türen, wie z. B. Haus- bzw.
Wohnungseingangstür, Kelleraußentür, Tür Garage/Wohnhaus sowie
sonstige Nebeneingangstüren.
Ungesicherte Türen bieten keinen oder nur sehr geringen
Widerstand. Gefragt sind Türen mit einbruchhemmenden Eigenschaften.
Wodurch aber wird eine Tür zu einer einbruchhemmenden Tür?
Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Einbruchhemmung basiert dabei auf einem einfachen Gedanken: Je größer der zeitliche und technische Aufwand für einen Täter ist, eine Tür zu überwinden, desto höher die Wahrscheinlichkeit dabei gehört oder gesehen und dadurch erwischt zu werden. Dieser zeitliche Widerstand führt meist dazu, dass der Ganove sein Vorhaben aufgibt. Aufgabe einbruchhemmender Türen ist es folglich, einen Einbruch zu verzögern. Solche von unabhängigen Prüfinstituten geprüfte und zertifizierte Türen mit einbruchhemmenden Eigenschaften (in verschiedenen Widerstandsklassen) werden im Handel angeboten. Der Einbau einer solchen Sicherheitstür bietet sich z. B. bei Neu- oder Umbau an. Bei einer bereits vorhandene Tür, sofern sie derart schwach sein sollte, dass sie trotzt Austausch aller Einzelteile gegen einbruchhemmende Produkte einen Angriff nicht widerstehen würde, ist ein Austausch der gesamten Tür empfehlenswert. Ansonsten sollte eine schwache Tür durch Nachrüstung zu einer "starken" Tür gemacht werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Erkenntnis, dass die Tür immer als eine komplexe Einheit betrachtet und gesichert werden muss. So gehört zu einer sicheren Tür z. B. auch ein sicheres Schloss; aber ein sicheres Schloss alleine macht noch keine sichere Tür. Hierzu gehören unbedingt auch noch ein widerstandsfähiger Schließzylinder, ein Schutzbeschlag sowie ein Sicherheitsschließblech. Der Schließzylinder sollte Aufsperrschutz und Nachschließschutz bieten. Weiterhin sollte der Zylinder eine Schutz gegen Aufbohren, Abbrechen, Abreißen, Durchschlagen und Abtasten haben. Er sollte auch nicht mehr als 2 mm überstehen. Der Türbeschlag sollte so beschaffen sein, dass ein Überwinden mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit einbruchtypischem Werkzeug erschwert bzw. verhindert wird. Türbeschläge die diese Forderungen erfüllen, werden als Sicherheits- oder Schutzbeschlag bezeichnet. Das Schließblech, also das an der Zarge befestigte Metallstück, das zwei Aussparungen für Falle und Riegel enthält, sollte von mindestens 3 mm Stärke und mit Mauerankern an mindestens 2 Stellen durch die Zarge im Mauerwerk verankert sein. Wo eine Mauerverankerung nicht möglich ist, sollte das Schließblech mindestens 50 cm lang sein. Zu beachten ist, dass Schloss, Zylinder, Beschlag und Schließblech bezüglich Einbruchschutz eine Funktionseinheit bilden und gleichwertig sicher sein müssen! Zu einer gut gesicherten Tür gehört weiterhin sowohl ein starkes Türblatt mit eingebautem Weitwinkelspion (mind. 170 °-Winkel), als auch eine stabile, fest im Mauerwerk verankerte Zarge. Die Bänder (bezeichnen die Scharniere einer Tür) sollten nicht von außen erreichbar sein. Schwache Bänder können aufgehebelt und aus Zarge oder Türblatt gerissen werden. Sie sollten gegen ausreißsichere Stahlbänder ausgetauscht oder zumindest durch Bandseitensicherungen zusätzlich gesichert werden. Bandseitensicherungen werden entweder auf dem Türblatt oder zwischen Türblatt und Türzarge montiert. Werden sog. Hintergreifhaken eingesetzt, ist darauf zu achten, dass die zugehörigen Gegenbleche mit Spezialdübeln im Mauerwerk verankert werden. Zur Erhöhung der Sicherheit von Türen eignen sich auch noch weitere Zusatzsicherungen. Da der üblicherweise vorhandene eine Riegel in Bezug auf Einbruchhemmung nicht ausreicht, kann der Widerstandswert einer Tür auf der Schlossseite durch eine Mehrfachverriegelung erhöht werden (aber keine Rollzapfen verwenden!). Alternativ kann auch ein Zusatzschloss - am besten mit Sperrbügel (Türspaltsperre), der das Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür verhindert und Schutz vor ungebetenen Besuchern bietet - den Sicherheitswert erhöhen. Die Tür kann auch - sofern das Türblatt nicht zu schwach ist - insgesamt durch ein Querriegelschloss (auch als Panzerriegel- oder Doppelriegelschloss bezeichnet) gesichert werden. In normgerechter Ausführung macht dieses weitere Nachrüstungen üblicherweise entbehrlich. Dabei ist besonders auf eine fachgerechte Montage zu achten. Der Einbau von Zusatzsicherungen erfordert, insbesondere bei schwächeren Türen, besondere Sorgfalt. Er sollte keinesfalls von ungeübten Heimwerkern ausgeführt werden. Kennt man keinen vertrauenswürdigen und kompetenten Errichter, kann man sich bei den (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen informieren. Diese verfügen über Adressenlisten von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungstechnik. Die Widerstandsfähigkeit von Nebeneingangstüren soll grundsätzlich der von Eingangstüren entsprechen. Gerade außen liegende Kellerzugänge z. B., sind ein Risikofaktor, weil ein unbemerkt in den Keller eingedrungener Täter sich ohne großes Risiko Zugang zum Wohnbereich verschaffen kann. Wirkungsvolle Nachrüstungen sind hier beispielsweise starke Vorlegenstangen im oberen und unteren Türdrittel oder ein Querriegelschloss sowie bei nach außen zu öffnenden Kelleraußentüren, massive Schubriegel. Besonderheiten sind bei vorgeschriebenen Flucht- od. Brandschutztüren zu beachten! Zum Schluss noch ein paar wichtige Verhaltenshinweise:
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Teil 3 : Absicherung von Fenstern und Fenstertüren |
Während der 1. Teil unserer Serie die Sensibilisierung der Bürger
für Vorbeugungsmaßnahmen ansprach und der 2. Teil sich mit der
Absicherung von Haus- bzw. Wohnungsabschlusstüren sowie sonstige
Nebentüren auseinander setzte, befasst sich der heutige Teil mit der
Absicherung von Fenstern und Fenstertüren.
Schwachstelle Nummer Eins ist das ungesicherte Fenster. Wo sich
dieses befindet spielt eine untergeordnete Rolle. Fast 50 % aller
Einbrüche erfolgen bei Mehrfamilienhäusern über Fenster und
Fenstertüren. Bei Einfamilienhäusern ist dies sogar in über 75 % der
Fälle der bevorzugte Einstiegsweg der Einbrecher!
Sicherheitsrelevant sind alle leicht erreichbaren Fenster, wie z. B.
Die generelle Aussage, es würde an der Rückfront eingebrochen, lässt sich so nicht mehr halten. Immer häufiger werden auch vorn oder seitlich am Haus gelegene Fenster überwunden. Ein Indiz dafür, dass die Täter dreister und risikofreudiger auftreten. Beliebteste Vorgehensweise ist das Aufhebeln. Übliche Fenster, Balkon- und Terrassentüren werden meist mit einfachsten Hebelwerkzeugen (stabiler Schraubendreher oder kleines Brecheisen) überwunden. Standardfenster lassen sich mit geringstem Aufwand und fast geräuschlos in 10 bis 20 sec. überwinden. Angriffe auf die Verglasung sind seltener. Ein durchschnittlicher Einbruchversuch dauert nicht länger als zwei bis drei Minuten. Hat der Täter es in dieser Zeit nicht geschafft in das Objekt seiner Begierde einzudringen, gibt er meist auf. Der Grundgedanke dabei beruht auf den gesicherten Erfahrungswerten, dass Einbruchversuche in vielen Fällen abgebrochen werden, wenn der Angriff auf zeitraubenden Widerstand stößt. Es gilt also, dem Ganoven einen zeitlichen Widerstand vorzusetzen. Leider spielen aber in nicht wenigen Fällen Leichtsinn (manche Menschen gehen davon aus, dass es immer die anderen trifft) oder Sparsamkeit eine wichtige Rolle. Und mit der Behauptung "Ich bin versichert und bekomme alles ersetzt" lügen sich immer noch zu viele in die eigene Tasche und verzichten auf die simpelsten Schutzvorkehrungen im Haus oder in der Wohnung. Versicherungen ersetzen keine ideellen Werte und die meisten Einbruchsopfer sind auch noch unterversichert. Oft wissen die Betroffenen auch nicht wie man sich vor Straftaten schützen kann. Das muss nicht sein. Industrie und Handel bieten für jede Art der Absicherung wirksame und bezahlbare Lösungen an. Es muss nicht immer die teuerste Variante sein, vielmehr kommt es auf das richtige Produkt an der richtigen Stelle an. Abschließbare Fenstergriffe alleine reichen nicht aus, weil sie nicht gegen das Aufhebeln der Fensterflügel schützen. Vielmehr gilt es den Rahmen des Fensterflügels fester mit dem feststehenden Rahmen zu verbinden als es bei den Standardfenstern der Fall ist. Dies kann bei manchen Fenstern durch ein Austausch der Beschlagtechnik (sämtliche feststehenden und beweglichen Bauteile, die für die Verriegelung des Fensters notwendig sind) geschehen; d.h. Austausch herkömmlicher Rollzapfenbeschläge gegen z.B. Sicherheitsbeschläge mit Pilzkopfzapfen. Die Wirkung von nachgerüsteten Sicherheitsbeschlägen hängt aber auch sehr stark von einer fachgerechten Montage ab. Ein hervorragender Beschlag, der falsch oder in ein ungeeignetes Fenster montiert wird, kann keine einbruchhemmende Wirkung zeigen. Wo ein Umrüsten nicht möglich ist, muss nachgerüstet werden. Für den Innenbereich geschieht dies z.B. durch Anbringung von speziellen Nachrüstprodukten - gemeint sind natürlich nur solche von geprüfter (z.B. VdS-anerkannter) Qualität. Solche Zusatzsicherungen können sein: Kastenschlösser, Teleskopstangen, Stangenriegelschlösser und Bändersicherungen. Sie werden meist auf den Rahmen der Elemente montiert. Eine sichere Möglichkeit ist auch das Anbringen von stabilen Fenstergittern (z.B. WC, Kochküche und sonstigen Nebenräumen sowie an Kellerfenstern). Feste Gitter, die hauptsächlich als Fensterschutz angebracht werden, müssen im Mauerwerk so stark verankert sein, dass sie nicht ohne großen Zeitaufwand und spezielle Werkzeuge entfernt werden können. Stabdicke sowie Stababstand (Maschenweite) müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Für welche Absicherungsart man sich auch immer entscheidet: Sicherungstechnik erfüllt nur bei fachgerechter Montage ihren Zweck! Die Beratungsstellen der Polizei führen Empfehlungslisten für Errichterfirmen der mechanischen Sicherungstechnik. Bei Neu, Um- oder Erweiterungsbauten und beim Austausch alter oder beschädigter Fenster oder Terrassen- bzw. Balkontüren (Fenstertüren) bietet sich grundsätzlich der Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster bzw. Fenstertüren an. Sie werden in allen gängigen Materialien, wie Holz, Kunststoff oder Metall angeboten. Geprüfte und anerkannte einbruchhemmende Fenster haben wesentliche Merkmale zu erfüllen und werden in Widerstandsklassen eingestuft. Sie besitzen hierüber eine Zertifizierung die mit dem Fenster ausgehändigt wird. Der Einbau sollte unbedingt nach der Einbauanleitung des Fensterherstellers durchgeführt werden. Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen bieten kostenlose Bauplanberatungen an (Terminvereinbarung ist erforderlich). Sicherheitstechnik muss aber nicht nur eingebaut, sie muss auch
konsequent genutzt werden. So ist z. B. ein gekipptes Fenster (auch
ein Sicherheitsfenster) unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung
immer als ein offenes Fenster zu betrachten. Wer die Wohnung verlässt
und ein Fenster offen oder angelehnt lässt, muss heutzutage leider
damit rechen, dass Rechtsbrecher diese Gelegenheit nutzen. Rollläden
sollten zur Nachtzeit geschlossen werden, jedoch nicht tagsüber, da
dies Abwesenheit signalisiert Es gilt also, auch durch
sicherheitsbewusstes Verhalten dem Ganoven entgegenzuwirken. |
Teil 4 : Alarmanlagen und Videoüberwachung |
| Datum |
In den vorhergehenden Folgen wurde deutlich, dass in erster Linie
sinnvoll aufeinander abgestimmte mechanische Sicherungen
Einbruchschutz bringen.
Die elektronische Absicherung (Überfall-Einbruchmeldeanlagen, Video- {CCTV} Überwachungsanlagen sowie Brandmeldeanlagen) ist eine sinnvolle, ergänzende Maßnahme zum mechanischen Grundschutz z.B. wenn die örtliche Lage des Objektes oder Vorhandensein hoher Sachwerte dies erfordern. Auch kann das subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl dadurch gestärkt werden. Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) - allgemein auch als Alarmanlage bezeichnet - verhindert keinen Einbruch, sondern meldet ihn nur. Sie erhöht aber das Entdeckungsrisiko für Einbrecher und bietet dadurch zusätzlichen Schutz. Sie soll erkennen und melden, wenn jemand in den überwachten Bereich einzudringen versucht. Idealerweise bewirkt sie, dass der Täter durch den ausgelösten Alarm abgeschreckt wird und von seinem Vorhaben, in das Objekt einzubrechen, ablässt. Viele Einbrecher wagen sich erst gar nicht an ein Haus bzw. eine Wohnung heran, wenn ersichtlich ist, dass dieses Objekt mit einer Einbruchmeldeanlage versehen ist. Zu warnen ist hier jedoch vor dem Einsatz von sogenannten Attrappen, die lediglich das Vorhandensein einer EMA vortäuschen. Solche Täuschungsversuche werden von erfahrenen Ganoven rasch durchschaut. Einbruchmeldeanlagen werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die VdS-Klassen A, B und C bzw. nach DIN in 2, 3 und 4 eingestuft. Für den Bereich privater Haushalte sind die VdS-Klassen A oder B bzw. DIN 2 oder 3 geeignet. Optional können EMA auch Überfälle melden. Hierzu wird die Anlage an geeigneten Stellen durch spezielle Überfallmelder ergänzt. Überwachungsarten einer EMA sind
Besonderheiten von "Alarmanlagen" Im Normalfall sind die
Komponenten von Einbruchmeldeanlagen untereinander verkabelt. Diese
Leitungen können vom Errichter - auch im Wohnbereich - elegant
"versteckt" werden. Neben den verdrahteten Einbruchmeldeanlagen
werden am Markt auch unterschiedliche EMA angeboten, bei denen die
Informationen zwischen den Komponenten per Funk ausgetauscht werden
("Funkalarmanlagen"). Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Qualität
der Anlagen unter Umständen nicht den Erfordernissen entspricht und
auch hier, wie bei allen Sicherungsanlagen, eine umfassende
Information und Beratung erforderlich ist. Das häufig angebotene
Konzept "Hinstellen und Einschalten" ohne vorherige Planung ist
unseriös bzw. untauglich. Vor dem Einbau einer Funk-EMA sollte
sichergestellt sein, dass die Anlage am jeweiligen Installationsort
auch tatsächlich funktioniert. So muss z.B. die Intensität möglicher
Störsignale überprüft werden und deren Beseitigung sichergestellt
sein.
Eine Einbruchmeldeanlage muss den technischen Mindeststandard
haben, d. h. Einhaltung der Normen/Bestimmungen und Richtlinien.
Diese Einhaltung ist mittels einer "Anlagenbeschreibung" z.B.
VdS-Attest oder BHE-Installationsprotokoll bzw. gleichlautende
Erklärungen nachzuweisen. Einbruchmeldeanlagen eignen sich nicht zum
Selbstbau, sie erfüllen ihren Zweck nur bei fachgerechter Planung,
Montage und Wartung. Mit der Ausführung der Montage sollten nur
anerkannte Unternehmen beauftragt werden. Die (Kriminal-) Polizeilichen
Beratungsstellen führen Nachweise über
Errichterunternehmen für elektronische Sicherungstechnik.
Eine gute Überfall- und / oder Einbruchmeldeanlage arbeitet nahezu
"falschalarmfrei". Die Verwendung von nicht geprüften Anlageteilen,
unfachmännisch projektierte oder installierte Anlagen oder mangelnde
Zwangsläufigkeit, können dem Image von Alarmanlagen enorm schaden.
Durch häufigen Falschalarm verliert die EMA ihre "Glaubwürdigkeit";
in einem Ernstfall wird dann gar keine oder nicht mit der nötigen
Dringlichkeit Hilfe geleistet oder herbeigerufen! Solche Anlagen
verfehlen ihren Zweck und verursachen vermeidbaren Ärger und unnötige
Kosten - in allen Bundesländern werden für Polizeieinsätze durch
Falschalarm Gebühren erhoben.
Video- (CCTV) Überwachungsanlagen sind eine wirksame
Präventionsmaßnahme für viele Einsatzbereiche. Auf dem Vormarsch sind
hochauflösende und lichtempfindliche Miniatur- Digital-Kameras mit
einem für diesen Zweck ausgezeichneten Preis/Leistungsverhältnis.
Videoüberwachungstechnik kann aber derzeit nur Ergänzung einer
Einbruch- und Überfallmeldeanlage sein. An die CCTV-Anlage
(Video-Anlage) sind die gleich hohen Anforderungen wie an eine
Einbruchmeldeanlage zu stellen.
Zu warnen ist in diesem Zusammenhang vor unseriösen Firmen, die
versuchen dem Kunden eine "billige" (statt einer "preiswerten")
Anlage sozusagen "von der Stange" zu verkaufen. Solche Anlagen sind
in aller Regel unangemessen bzw. oft auch untauglich.
Tipp : Wenn die elektronische Absicherung, d. h. der Einbau einer
"Alarmanlage" oder auch einer Videoanlage erwogen wird, vorher
unbedingt die kostenlose Beratung durch die Polizei bei einer
(Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle in Anspruch nehmen! |
Teil 5 : Organisatorische Maßnahmen und Sicherheitsrelevantes Verhalten |
Außer den technischen Sicherungsmaßnahmen die in den Teilen 2 bis
4 dieser Serie angesprochen wurden, tragen auch die folgenden
organisatorischen Maßnahmen dazu bei, dem Wohnungseinbruch vorbeugend
zu begegnen.
Hier heißt das Motto "Gute Nachbarschaft miteinander und Schutz
untereinander". Straftaten geschehen nicht überall. Bestimmte
Voraussetzungen begünstigen oder erschweren die Tatausführung.
Anonymität und fehlende soziale Kontrolle sind wesentliche Faktoren
die Kriminalität begünstigen. So vertraut z.B. der Einbrecher, dass
sich niemand darum kümmert, was auf dem Nachbargrundstück oder vor
der Nachbartür vorgeht. Folgende Empfehlungen sollten sich auch ohne
größeren Aufwand umsetzen lassen:
Zum Schluss möchten wir Ihnen noch wichtige Hinweise zum richtigen
Verhalten in Gefahrensituationen geben.
Einbrecher wollen unerkannt bleiben. Sie vermeiden grundsätzlich
jede Konfrontation. Wer dennoch Einbrechern begegnet, sollte sich
ihnen keinesfalls entgegenstellen. Meiden Sie jeglichen Körperkontakt
mit dem Einbrecher, geben Sie ihm lieber die Möglichkeit zu
entkommen. Zwar ist - unter bestimmten Voraussetzungen - eine
Festnahme durch Jedermann rechtlich abgesichert, jedoch gilt: Bei
drohender Festnahme wehren sich Einbrecher häufig mit allen Mitteln;
denn sie wollen nicht gestellt werden. Spielen Sie also nicht den
Helden. Benachrichtigen Sie stattdessen sofort die Polizei, wenn Sie
glauben, dass jemand im Haus ist (Notruf 110)! Sie sollten auch
alle Merkmale des Täters, die Sie sich merken konnten
(einschließlich Fluchtfahrzeug), schriftlich festhalten und der
Polizei mitteilen. Auch bei Einbruchversuchen sollte Sie die Polizei
verständigen.
Und denken Sie bitte immer daran, dass wir (Bürger und Polizei)
nur gemeinsam wirklich erfolgreich sein können. Dies gilt in
besonderem Maß für den Bereich Einbruchschutz. |
Noch Fragen? Gerne stehen Ihnen die Berater der (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen zur Verfügung. (Derzeit wird für diese Rubrik eine Liste mit möglichst vielen Beratungsstellen zusammengestellt.)
Die Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Südosthessen erreichen sie:
- in Offenbach, Am Wilhelmsplatz 19, Tel. 069/8098-1230
- in Hanau, Am Freiheitsplatz 4, Tel 06181/100-233.
Berichte und Fahndungsaufrufe
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