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Wie kommt man zu einem Kleingarten?
Zuerst müssen Sie überlegen, wie weit der Garten von Ihrer
Wohnung entfernt sein darf und wie Sie dorthin gelangen können. Schön
ist es, wenn ein kurzer Fußmarsch ausreicht oder das Fahrrad genutzt
werden kann. Schließlich sollte man als Naturfreund doch nicht unnötig
mit dem Auto fahren müssen.
Wenn
Sie eine oder mehrere Kleingartenanlagen (KGA) auserkoren haben, sollten
Sie zu einem Spaziergang aufbrechen. So können Sie eine KGA am Besten
kennenlernen. Dabei können Sie die Größe und den Zustand
der Parzellen in Augenschein nehmen und nette Leute kennenlernen. Vor allem
merken Sie dabei schon beizeiten, ob Sie mit ihren potentiellen Nachbarn
klarkommen können. Vielleicht finden Sie auch Dinge, die Sie besonders
interessieren. Sei es eine besondere Lage oder eine für Sie besonders
günstig gelegene Haltestelle oder ein besonders schönes Rahmengrün
in der KGA oder oder oder.
Die meisten Vereine besitzen ein Vereinshaus. Dort können Sie Ihre
Bewerbung in den Briefkasten werfen oder sich nach den Sprechstunden des
Vorstands erkundigen bzw. mit dem Vorstand sprechen.
Aber auch die Bezirksverbände (in größeren Städten)
bzw. Stadtverbände oder Kreisverbände sind meistens über
die Sprechzeiten ihrer Mitgliedsvereine informiert.
In einigen Fällen gibt es auch Verbände, die selbst Listen
über freiwerdende Parzellen führen. Letztendlich ist es der Verband,
mit dem Sie später den Pachtvertrag abschließen werden, aber
mit dem Verein und seinen Mitgliedern müssen Sie auskommen, denn Sie
werden ein Teil dieser Gemeinschaft. Meistens managt der Verein die Termine
für den Pächterwechsel mit Ihnen, dem Vorpächter und dem
Verband. Sofort eine Parzelle zu bekommen, klappt sehr selten. Sie werden
dann in eine Bewerberliste eingetragen. Meistens liegt die Wartezeit bei
2 bis 3 Jahren. Während dieser Zeit müssen Sie in einigen Vereinen
einen Mitgliedsbeitrag zahlen, in anderen nicht. Darum sollte man sich
nur einen einzigen Verein aussuchen und sich nicht bei mehreren anmelden.
Wenn Sie Ihren formlosen Antrag erstellen, sollten Sie neben Ihrem Namen
und den Adreßdaten vor allem Ihre Telefonnummer angeben. Weiterhin
wird es gern gesehen, wenn Sie sich kurz vorstellen und mitteilen, warum
Sie sich gerade für einen Kleingarten (ggf. warum gerade in jener
KGA) interessieren und welche Erfahrungen Sie schon mit Garten und Natur
gemacht haben. Das Ganze in zwei, drei Sätzen dürfte völlig
ausreichen. Wichtig ist noch die Angabe, wieviel denn die Parzelle kosten
darf. Wenn Sie sich z.B. 10.000,- DM leisten können, eine gerade verfügbare
Parzelle aber 25.000,- DM kostet, wäre es von vornherein vergebliche
Anstrengung Sie anzurufen oder anzuschreiben. Sie erleichtern mit der Angabe
dem Vorstand
die ohnehin aufwendige Arbeit des Pächterwechsels sehr. Unter
Umständen können Sie insbesondere bei größeren KGA
auch Wünsche äußern, in welchem Teil der KGA die ersehnte
Parzelle liegen soll (z.B. "an der Straße nicht" oder "möglichst
nahe an der Bushaltestelle").
Beim Erwerb einer Parzelle (nicht der Boden wird erworben, sondern nur
die Laube und die Anpflanzungen) fallen teilweise recht erhebliche Kosten
an. So kann eine mit einem kleinen und völlig intakten (Wohn-)Häuschen
bebaute Parzelle 40.000,- DM und mehr kosten.
Bei
einer normalen Laube liegt der Wert zwischen 5.000,- und 15.000,- DM. Aber
auch den Fall gibt es häufig. daß eine baufällige Laube
den Gesamtwert auf 0,- DM drückt oder der scheidende Pächter
gar noch Geld für den Abriß und die Entsorgung dazuzahlen muß.
An Gebühren fallen auch noch um die 500,- DM an (regional sehr unterschiedlich).
Gegebenenfalls fällt im Verein eine Zahlung für den Anteil an
Gemeinschaftseinrichtungen an (z.B. für Versorgung mit Elektroenergie,
Abwasseranlage).
In Reihenfolge der Einträge in der Bewerberliste werden die Parzellen
angeboten, wenn sie frei werden. Kostet eine Parzelle eine Schätzsumme
von 30.000,- DM und der Vorgänger auf der Liste hat angegeben, daß
er nur 10.000,- DM bezahlen kann, wird der nächste Bewerber informiert,
in dessen Limit die Schätzsumme fällt. Möchte dieser die
Parzelle nicht übernehmen, wird sie dem nächsten Bewerber angeboten,
in dessen Limit die Schätzsumme liegt. Die Preise werden von ausgebildeten
Schätzern des Verbands entsprechend einer einheitlichen Richtlinie
des Landesverbands ermittelt. Die Schätzsumme ist rechtsverbindlich.
Abgebender und übernehmender Pächter können sich auf eine
niedrigere Summe einigen, aber der prozentuale Anteil gemäß
der Schätzsumme (oder die Pauschale) muß trotzdem vollständig
an den Bezirksverband abgeführt werden.
Der Vorstand wird einen Unterpachtvertrag ausfüllen, den Sie,
der Bezirksverband und der Vereinsvorsitzende unterschreiben müssen.
Den Kaufvertrag unterschreiben Sie und Ihr Vorgänger in der Regel
gemeinsam beim Bezirksverband. Danach sind Sie Unterpächter einer
Kleingartenparzelle mit allen Rechten und Pflichten!!! Letzteres vergessen
manche Mitglieder gern. Machen Sie es Ihren ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitgliedern
nicht unnötig schwer.
Viel Erfolg bei der Suche und bei der späteren Bewirtschaftung
des Kleingartens.
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